Ich biete in meiner Praxis Psychotherapie für Personen ab 18 Jahren an.
Dauer/Frequenz
Die Dauer und der Ablauf der Therapie orientieren sich an den Anliegen und Zielen der PatientInnen. Empfohlen wird ein Setting mit wöchentlichen Sitzungen à 50 Minuten.
Absageregelung
Vereinbarte Termine sind verbindlich einzuhalten. Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mich mindestens 48 Stunden zuvor über ihre Absage zu informieren. Nur bei Einhaltung dieser Absageregelung kann die Sitzung kostenfrei storniert werden. Bei kurzfristiger Absage bzw. bei Nicht-Einhalten eines Termins ist die Einheit voll zu bezahlen.
Verschwiegenheit
Die psychotherapeutische Beziehung, als ein maßgeblicher Wirkfaktor für den Erfolg einer Psychotherapie, stellt ein besonders schützenswertes Gut dar. Basis dieser Beziehung sind Vertrauen und Sicherheit. Neben meinem persönlichen Anliegen eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, unterliege ich als Psychotherapeutin der psychotherapeutischen Verschwiegenheitspflicht, die ein zentrales Element der Psychotherapie darstellt.
PsychotherapeutInnen unterliegen laut § 15 des Psychotherapiegesetzes einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie notwendigen Vertrauensbeziehung zwischen den PatientInnen und den jeweiligen PsychotherapeutInnen.